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   BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77   

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https://dejure.org/1978,770
BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77 (https://dejure.org/1978,770)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1978 - VII ZR 67/77 (https://dejure.org/1978,770)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1978 - VII ZR 67/77 (https://dejure.org/1978,770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unverzügliche Erklärung eines Vorbehalt nach Schlusszahlung - Befugnis der Architekten zur Unterrichtung der Bauhandwerker über ihre Rechnungsprüfung - Leistungen durch Änderungen des Bauentwurfs - Ausdrückliche Ankündigung von Vergütungsansprüchen bezüglich zusätzlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Architekt als Adressat der Vorbehaltserklärung nach Schlußzahlung; ferner: veränderte und zusätzliche Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 16
    Wirksamkeit des Vorbehalts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 16
    Erklärungsempfänger für Vorbehalt

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1631
  • MDR 1978, 745
  • DB 1978, 1495
  • BauR 1978, 314
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 270/75

    Adressat der Vorbehaltserklärung

    Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77
    Der Architekt des Auftraggebers ist auch dann der richtige Empfänger eines Vorbehalts des Auftragnehmers nach § 16 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B (1952), wenn nicht der Architekt, sondern der Auftraggeber selbst die streitigen Abzüge von der Schlußrechnung vorgenommen hat (im Anschluß an BGH NJW 1977, 1634).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung NJW 1977, 1634 ausgesprochen, daß der vom Bauherrn bestellte Architekt jedenfalls dann der richtige Empfänger für eine Vorbehaltserklärung nach § 16 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B (1952) ist, wenn er mit der Bauabrechnung befaßt ist und mit Wissen und Willen des Bauherrn oder zumindest unter dessen Duldung unmittelbar mit den Bauhandwerkern die Auseinandersetzung über deren Werklohnforderung führt.

  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77
    Beachten die Vertragspartner diese Sollvorschrift nicht und einigen sie sich auch später nicht, so hat das Gericht über den neuen Preis zu entscheiden (vgl. u.a. BGHZ 50, 25, 30 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1975 - 21 U 213/74

    Wirksame Vorbehaltserklärung gegenüber dem Architekten?; Inhalt der

    Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77
    Das ist vielmehr nur dann anzunehmen - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt -, wenn der Bauherr unmißverständlich zu erkennen gibt, die weitere Mitwirkung seiner Architekten bei der Abrechnung nicht mehr zu wünschen (a.A. OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - BauR 1975, S. 429, 430, für einen ähnlichen Fall desselben Beklagten wegen einer von diesem ebenfalls gekürzten Schlußrechnung eines anderen Bauhandwerkers).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    (e) An der zwingenden Notwendigkeit eines Verlangens des Auftraggebers nach einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung i.S.v. § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ändert auch nichts, dass es sich bei der Vereinbarung eines "neuen Preises" unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten i.S.v. § 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 VOB/B lediglich um eine Sollbestimmung handelt und eine solche Vereinbarung insoweit - anders als die Anordnung bzw. die Forderung seitens des Auftraggebers - nicht zwingende Voraussetzung der Geltendmachung eines "neuen Preises" bzw. eines Anspruchs auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung i.S.v.§ 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B ist (vgl. Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 47/48/52 mwN; Kniffka, a.a.O., § 631, Rn 832 mwN; BGH, Urteil vom 21.03.1968, VII ZR 84/67, NJW 1968, 1234), sondern der Preis - soweit keine Vereinbarung der Parteien erfolgt - später auf Basis notwendigen schlüssigen Vortrags des Auftragnehmers ggf. vom Gericht festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1978, VII ZR 67/77, BauR 1978, 314; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997, 5 U 89/96, BauR 1998, 1023; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 52 mwN; dazu auch noch unten).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Allerdings hat er dem Auftragnehmer auch bei versäumter Ankündigung Vergütungsansprüche zugebilligt, wenn die Vertragspartner bei Forderung der Leistung von ihrer Entgeltlichkeit ausgingen oder wenn der Auftraggeber unter den gegebenen Umständen darüber nicht im unklaren sein konnte (Urteil vom 20. April 1978 - VII ZR 67/77, BauR 1978, 314, 316, Urteil vom 15. Mai 1975 - VII ZR 43/73, Schäfer/Finnern, Z 2.310, Bl. 40).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Die Berufung der Klägerin berücksichtigt zudem nicht, dass an der zwingenden Notwendigkeit einer Anordnung des Auftraggebers nichts zu ändern vermag, dass es sich demgegenüber bei der Vereinbarung eines "neuen Preises" unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten i.S.v. § 2 Nr. 5 Satz 2 VOB/B lediglich um eine Sollbestimmung handelt und eine solche Vereinbarung insoweit - anders als die Anordnung - nicht zwingende Voraussetzung der Geltendmachung eines "neuen Preises" bzw. eines Anspruchs auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung i.S.v.§ 2 Nr. 5 Satz 1 VOB/B ist (vgl. Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 47/48/52 mwN; Kniffka, a.a.O., § 631, Rn 832 mwN; BGH, Urteil vom 21.03.1968, VII ZR 84/67, NJW 1968, 1234), sondern der Preis - mangels Vereinbarung der Parteien - später auf Basis notwendigen schlüssigen Vortrags des Auftragnehmers ggf. vom Gericht festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1978, VII ZR 67/77, BauR 1978, 314; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997, 5 U 89/96, BauR 1998, 1023; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 52 mwN; dazu auch noch unten).
  • OLG Jena, 09.01.2020 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

    Der vom Werkbesteller eingesetzte Bauleiter ist unabhängig von der Frage der Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers berechtigt, die für die Abwicklung des Bauvorhabens notwendigen Erklärungen des Auftragnehmers, namentlich Bedenken, Hinweise und Anzeigen nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B entgegenzunehmen (BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 195/73 -, Rn. 19, juris; Urteil vom 20.04.1978 - VII ZR 67/77 -, NJW 1978, 1631; Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 291/88 -, BGHZ 113, 315-325, Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2016 - 12 U 192/15

    VOB-Vertrag: Nachtragsvergütung des Auftragnehmers bei Ausführung von

    Die Problematik, inwieweit der Architekt möglicherweise bevollmächtigt ist, geringfügige Zusatzaufträge zu erteilen (vgl. BGH BauR 1978, 314, 316), stellt sich im Streitfall nicht, da die Vollmacht des Architekten für jedwede Erteilung von Zusatzaufträgen im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 23 U 185/11

    Egal was (im LV) vereinbart ist: Abdichtung muss dicht sein!

    Dies gilt aber auch deswegen, weil - auch wenn der Architekt bzw. Bauleiter regelmäßig als Empfangsbevollmächtigter für Bedenkenhinweise des Werkunternehmers angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1978, VII ZR 67/77, BauR 1978, 314; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 47; Kniffka u.a., a.a.O., § 634, Rn 55 ff. mwN), wovon hier auch unter Berücksichtigung des Architektenvertrages vom 16.06.2003 (Anlage K11, AB-KV) auszugehen ist.
  • OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16

    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn;

    Der BGH hat das zwar in der hier vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Urt. v. 20.04.1978 - VII ZR 67/77, BauR 1978, 314) bei einem Verhältnis von 512, 71 DM zu einer geprüften Schlussrechnungssumme von 18.600,48 DM angenommen (vgl. BGH aaO, juris-Rn. 31 ff., 34); das waren relativ nur etwa 2, 7 % Mehrkosten, die im Verhältnis zum Gesamtauftrag kaum ins Gewicht fielen.
  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    Unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 VOB/B kann der Auftragnehmer die Vereinbarung eines neuen Preises beanspruchen oder diesen - falls sich die Parteien nicht einigen können - vom Gericht festlegen lassen (vgl. BGH BauR 1978, 314, 316).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11

    Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Dass die Beklagte eine Anordnung zur Montage der Sonnenschutzanlagen per Hubsteiger i.S.v. § 2 Nr. 5 Satz 1 VOB/B getroffen hat, steht nicht entgegen, dass die Beklagte auch dafür darlegungs- und beweisfällig geblieben ist, dass sie bereits vor der Ausführung der Montage der Sonnenschutzanlagen unter einverständlichen geänderten Montagebedingungen (vom Hubsteiger statt vom Fassadengerüst aus) an die Beklagte ein ausdrückliches oder auch nur konkludentes Verlangen auf Änderung der Vergütung i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B (sei es nur dem Grunde nach bzw. sei es in nur ungefähr oder bereits konkret bezifferter Höhe) gestellt hat, da auch ein solches Verlangen nicht zwingende Voraussetzung der Geltendmachung eines "neuen Preises" bzw. eines Anspruchs auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung i.S.v.§ 2 Nr. 5 Satz 1 VOB/B ist (vgl. Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 47/48/52 mwN; Vygen/Joussen/Schubert/Lang, a.a.O., Rn 483 ff. mwN; BGH, Urteil vom 20.04.1978, VII ZR 67/77, BauR 1978, 314).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08

    VOB-Bauvertrag: Vergütung von Nachtragsleistungen und Stundenlohnarbeiten

    Dabei können solche Zusatzarbeiten mit rechtsgeschäftlicher Bindung grundsätzlich nicht durch den Architekten vergeben werden, da seine Stellung - sofern er nicht ausnahmsweise insoweit ausdrücklich bevollmächtigt ist - nicht die Berechtigung umfasst, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen (BGH, Urt. v. 20.04.1978 - VII ZR 67/77 -, BauR 1978, 314 [juris Rnr. 34]; I/K-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 6 VOB/B Rn. 6; Vygen/Joussen, BauvertragsR nach VOB und BGB, 4. Aufl. 2008, Rn. 2299).
  • OLG Jena, 28.11.2019 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

  • OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92

    Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung - Ausschlusswirkung; VOB;

  • OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00

    VOB-Vertrag über Erdaushubarbeiten: Risikoverteilung bzgl des sog.

  • OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 22 U 141/13

    Ausgleichsanspruch des Werkunternehmers für Mehrkosten bei Pauschalvertrag

  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06

    Werklohnklage: Anforderungen an die Bezeichnung des beklagten Vertragspartners

  • OLG Oldenburg, 18.01.2007 - 8 U 181/06

    Nichts Neues zur originären Architektenvollmacht

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2006 - 8 U 18/99

    Zur Verantwortlichkeit des Unternehmers für Mängel

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85

    Ablehnung weiterer Zahlungen durch Anbringung eines Vermerks auf der

  • OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 12 U 126/01

    Zu den Voraussetzungen eines Nachvergütungsanspruchs i. S. v. § 2 Nr. 5 VOB/B

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 95/87

    Ausdrückliche Vereinbarung der VOB bei bauvertraglichen Leistungen ; Auslegung

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